Der Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung

Die Prokura verschafft dem Prokuristen umfassende Handlungsmöglichkeiten – und damit auch eine hohe Verantwortung. Prokuristen nehmen häufig Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahr. Das Instrument der Prokura ermöglicht dabei entsprechend kürzere Entscheidungswege und beschleunigt so die geschäftlichen Abläufe. Zugleich beinhaltet die Position des Prokuristen besondere Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken, die man als Prokurist, aber auch als Prokura erteilender Unternehmer oder Geschäftsführer, kennen muss.

In unserem Seminar erhalten Sie das nötige Know-how, um Reichweite und Wirkung der Prokura richtig einzuschätzen und sich darauf einzustellen. Es werden die Haftungsrisiken, die mit der Stellung als Prokurist verbunden sind erläutert und aufgezeigt, wie Sie diese Risiken begrenzen können. Außerdem erfahren Sie, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Prokuristen gelten.

Die Seminarinhalte im Überblick:

  • Rechtliche Struktur der Prokura

Rechtliche Anforderungen an die Erteilung der Prokura; Arten der Prokura: Einzel- und Gesamtprokura, echte und „unechte“ Prokura, Niederlassungsprokura; Abgrenzung zu anderen Vollmachtsformen wie Generalvollmacht, Handlungsvollmacht; die Bedeutung der Handelsregistereintragung; Auswirkungen eines Widerrufs der Prokura  

  • Ausübung der Prokura in der Praxis

Zentrale Unterscheidung: Rechtliches Können nach außen und rechtliches Dürfen nach innen; Reichweite und mögliche Beschränkungen der Vertretungsmacht bei Vertragsabschlüssen; rechtliche Relevanz von Unterschriftenregelungen wie „ppa.“, „i. V.“; Position des Prokuristen im Verhältnis zur Geschäftsleitung  

  • Arbeitsrechtliche Situation des Prokuristen

Der Arbeitsvertrag des Prokuristen; der Prokurist als leitender Angestellter nach dem BetrVG; Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern; Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen; Kündigungsschutz des Prokuristen; Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf die Prokura; Erlöschen der Prokura - Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis; Besonderheiten in der Sozialversicherung 

  • Haftung des Prokuristen

Haftung gegenüber dem Unternehmen und gegenüber Dritten; Sorgfaltsmaßstäbe an die Tätigkeit des Prokuristen; vorsätzliche oder fahrlässige Überschreitung der Vertretungsmacht; Abgrenzung zur Haftung der Geschäftsleitung; Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und -freistellung; strafrechtliche Verantwortlichkeit 

 

Termin/Ort: 
Mittwoch
17. November 2010 im Industriehaus
Friedrich-Ebert-Straße 11 - 13, 67433 Neustadt (Weinstr.)
Tel.: 06321 852 - 260                              
9:30- 16:30 Uhr

Referent:
Rechtsanwalt Matthias Brombach

teras Akademie GmbH, Saarbrücken

Seminargebühren:
Die Seminargebühr beträgt 285,00 € zuzüglich 19 % MwSt.

Teilnahmebedingungen:
Wegen begrenzter Teilnehmerzahl werden die An­meldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berück­sichtigt.
Bei rechtzeitiger Anmeldung werden Ihnen die Seminarkosten in Rechnung gestellt.

Die Rechnung gilt gleich­zeitig als Teilnahmebestätigung

Bei Rücktritt bis acht Arbeitstage vor der Seminartermin werden Ihnen keine Kosten berechnet. Danach müssen wir 50 % des Teilnahme­preises als Rücktrittsgebühr in Ansatz bringen. Bei Zurückziehung der Anmeldung am Seminartag oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr einbehalten. 
Ausreichende Parkmöglichkeiten sind im Hof sowie
auf unserem Zusatzparkplatz von-der-Tann-Straße vorhanden.

©Pfalzmetall, 2008