Das Tarifrecht ist kein eng eingrenzbares Rechtsgebiet, da es je nach Anforderung Bezug zu unterschiedlichen Rechtsquellen und Schnittstellen mit anderen Bereichen hat. Im Vordergrund stehen das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie die Arbeitswirtschaft. In den letzten Jahren sind jedoch auch tarifliche Regelungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts oder des Betriebsrentenrechts mit zum Teil steuerrechtlichem Hintergrund hinzu gekommen. In der pfälzischen Metall- und Elektroindustrie existieren zur Zeit 20 Flächentarifverträge. Die Tarifverträge regeln in unterschiedlichen Bereichen die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Beispielhaft zu nennen sind der grundlegende Manteltarifvertrag, die Lohn- und Gehaltstarifverträge sowie spezielle Tarifverträge z.B. zur Altersteilzeit und Entgeltumwandlung. Die Aufgabe der Tarifabteilung besteht darin, die inzwischen zumeist auf der Ebene vom M+E Mitte geführten Tarifverhandlungen mit vorzubereiten und zu begleiten.
PfalzMetall ...
- erläutert die Tarifbestimmungen und unterstützt die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen in Fragen der Rechtsanwendung.
- informiert mit dem Rundschreibendienst und gibt grundlegende, Erläuterungen zu den Tarifbestimmungen. Darüber hinaus werden die Unternehmensmitarbeiter bei der Bearbeitung konkreter Einzelfälle unterstützt. Die Rechtsentwicklung zu den Tarifregelungen wird beobachtet. Zur Zeit stehen Fragen aus dem Recht der Altersteilzeit oder der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandung im Mittelpunkt des Interesses.
- veranstaltet für interessierte Personen aus den Unternehmen Seminare und Vortragsveranstaltungen zu unterschiedlichsten Themen des Tarifvertragsrechts. In speziellen Arbeitskreisen werden rechtliche Fragen, vor allem die betriebliche Umsetzung tariflicher Regelungen, mit betrieblichen Praktikern erörtert. Umfragen in den Unternehmen geben der Tarifabteilung zusätzliche Hinweise, wie und in welchem Umfang Betriebe von ihren tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung) Gebrauch machen.