08/10/2022 09:30

Mit dem am 27. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes soll in Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie ein verpflichtendes Hinweisgeberschutz-System eingeführt werden. Hinweisgeber, die beabsichtigen Informationen über einen (vermeintlichen) Verstoß zu melden, sollen wählen können, ob sie sich an eine beim Arbeitgeber intern eingerichtete Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden.

Durch die Umsetzung der neuen Bestimmungen ergeben sich teils neue, teils wesentlich veränderte Anforderungen für die betriebliche Praxis. Es bietet sich daher an, erste Schritte zur Implementierung der neuen Regelungen bereits jetzt zu prüfen.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden zahlreichen rechtlichen Fragestellungen werden in dem beigefügten FAQ-Papier der BDA erörtert. Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu geben. Dabei orientiert sich die erste Fassung des FAQ-Papiers am Stand des Gesetzentwurfs vom 27. Juli 2022 und wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch weiterentwickelt.
 

Dokumenttitel Typ Größe
FAQ-Papier.pdf

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