06/17/2021 10:00

Seit dem 01.05.2021 besteht wieder die „alte“ Insolvenzantragspflicht. Zudem sind seit 01.01.2021 wichtige gesetzliche Vorschriften in Kraft getreten. Diese haben nicht nur Grundbegriffe wie die Überschuldung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit konkretisiert und neue Verhaltenspflichten und damit Haftungsrisiken für Geschäftsleiter begründet - es wurde auch mit einem neuen Restrukturierungsverfahren eine „Insolvenz vor der Insolvenz“ möglich gemacht.

Im Rahmen unseres Onlineseminars sollen diese aktuellen Entwicklungen in ihren Grundzügen dargestellt werden, damit im Falle einer in der Regel plötzlich eintretenden Konfrontation mit diesen Fragestellungen keine Unklarheiten bestehen.

Seminarinhalte:

Was man grundsätzlich wissen sollte:

  • Zentrale Begriffe
    • Überschuldung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit seit 1.1.2021
    • Insolvenzgläubiger - Massegläubiger
  • Verfahrensarten
    • Regelverfahren -Eigenverwaltung – Schutzschirmverfahren
  • Wer handelt?
    • Gutachter - vorl. Insolvenzverwalter - Insolvenzverwalter
    • Eigenverwalter/Sachwalter

Das neue Restrukturierungsverfahren:

  • Überblick
  • Neue Pflichten für Geschäftsführer

Worauf sollte man achten?

  • Im „Vorfeld“ der Insolvenz
    • Offene Forderungen – Ratenzahlungsvereinbarungen
    • Mietverhältnisse / Untervermietungen
  • Im Verfahren
    • Forderungsanmeldung / Sicherungsrechte

Online-Training über MS-Teams. Die Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld.

Referent:
Dr. Volker Büteröwe, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Heidelberg

Seminargebühr: 195,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)

Anmeldung: bis zum 11.06.2021

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