09/02/2021 10:35
Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die Verlängerung und Ergänzung der Corona-ArbSchV beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die anliegende Kabinettvorlage lediglich eine marginale redaktionelle Änderung im neuen § 5 Abs. 1 S. 2 der Verordnung. Statt des ursprünglichen Verweises auf die Schutzimpfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung wird nunmehr auf "Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes" verwiesen. Dass es sich dabei um solche nach der Coronavirus-Impfverordnung handelt, wird im Begründungstext ausgeführt.
Inhaltliche Änderungen sind trotz der erheblichen arbeitgeberseitigen Kritik nicht erfolgt.
Die Verordnung tritt vorbehaltlich ihrer Verkündung am 10. September 2021 in Kraft.
Anlage