09/30/2021 08:46

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (4. KugÄV) ist nun am 28. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – wir hatten bereits mehrfach über die Verlängerung der aktuellen Kurzarbeitergeldregelungen bis zum 31. Dezember 2021 informiert. Die Verordnung ist damit am 29. September 2021 in Kraft getreten.

Aus diesem Anlass hat die BDA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie auch die aktualisierte Übersicht in Anlage 1 der FAQ zum Kurzarbeitergeld. 

Das FAQ-Papier finden Sie weiterhin auf der Webseite der BDA unter https://arbeitgeber.de/covid-19/. Die Version mit den gelb markierten Änderungen erhalten Sie in der Anlage.

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