10/07/2021 04:27
Mit Newsletter vom 30. September 2021 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Rechtsauffassung zur Auslegung der Voraussetzung für die erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld nach § 421c Abs. 2 S. 2 SGB III geändert hat.
Die BDA hat dementsprechend ihre FAQ zur Kurzarbeit angepasst. Das FAQ-Papier finden Sie weiterhin auf der Webseite der BDA unter https://arbeitgeber.de/covid-19/.
Die Version mit den gelb markierten Änderungen erhalten Sie als Anlage.
Anlage