10/12/2021 11:59

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 12.09.2021 in Kraft getreten und wäre ausweißlich § 26 der Verordnung am 10.10.2021 wieder außer Kraft getreten. Die 2. Änderungsverordnung bringt abgesehen von der verlängerten Geltungsdauer bis zum 07.11.2021 keine wesentlichen Änderungen für Unternehmen mit sich. Insbesondere gilt nach wie vor bei Arbeitsantritt die Testpflicht für Beschäftigte, die länger als fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben. Kleine Veränderungen wurden lediglich bei Veranstaltungen vorgenommen, sodass nun für Spezialmärkte und Flohmärkte die Vorausbuchungspflicht nicht mehr entfällt. Die zweite Änderungsverordnung sowie die konsolidierte Fassung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung überlassen wir Ihnen in der Anlage.

Über weitere Neuigkeit werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Anlage

Dokumenttitel Typ Größe
211008_26_CoBeLVO_2AEndVO_konsolidiert.pdf

684,3 KB
211008_26_CoBeLVO_2_AEndVO.pdf

125,1 KB
VOILA_REP_ID=C125821F:0023C47D