12/07/2021 02:02

Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - über die geplanten Inhalte hatten wir bereits mit Vorliegen des entsprechenden Entwurfs informiert. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Damit gelten bis 31. März 2022 insbesondere folgende Erleichterungen:

  • verringertes Mindesterfordernis von 10 %
  • kein Erfordernis des Aufbaus von Minusstunden
  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit
  • pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 %
  • verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, längstens bis 31. März 2022

Bitte beachten Sie, dass andere Sonderregelungen zum 31. Dezember 2021 auslaufen.

Zudem hat das Bundesarbeitsgericht zur Frage der Berücksichtigung der Kurzarbeit bei der Urlaubsberechnung geurteilt. Die BDA hat daher ihr FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie bitte auch die aktualisierte Übersicht - Anlage 1- in dem FAQ-Papier.

Die FAQ-Kurzarbeit finden Sie weiterhin auf der Webseite der BDA unter https://arbeitgeber.de/covid-19/. Die Version mit den gelb markierten Änderungen erhalten Sie anliegend.

Anlage

Dokumenttitel Typ Größe
FAQ - Kurzarbeitergeld-Stand 6. Dez. 2021 mit Markierung.pdf

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