01/10/2022 10:58

Die erste MPK von Bund und Ländern, auch Corona-Gipfel genannt, im neuen Jahr ist über die Bühne gegangen. Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante haben Kanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) mit den Länderchefs eine Anpassung der Corona-Regeln in Deutschland beschlossen.

Diese Beschlüsse wurden auf der MPK gefasst:

  • In Innenräumen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Das soll ausdrücklich auch beim Einkaufen und im ÖPNV (samt 3G-Regel) gelten.
  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Nur bis zu zehn geimpfte Personen sollen zusammenkommen dürfen. Wenn Ungeimpfte dabei sind, darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.
  • In der Gastronomie wird 2G-Plus bundesweit gelten. Das bedeutet, auch Geimpfte und Genesene brauchen einen Test. Geboosterte werden ausgenommen.
  • Infizierte, die weder geimpft noch genesen sind, können ihre Quarantäne nur mit einem negativen PCR-Test beenden
  • Für Ungeimpfte und Genesene soll außerdem gelten: Wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten, können sie ihre Quarantäne nur mit einem negativen PCR-Test beenden.
  • Geimpfte müssen sich dagegen grundsätzlich nach sieben Tagen nicht mehr isolieren, sofern ihr Schnelltest negativ ist
  • Nach Kontakt zu Infizierten können Personen aus systemrelevanten Berufen nach fünf Tagen aus der Quarantäne – aber nur mit PCR-Test.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz wirken sich nicht sofort auf die geltenden Regeln in den einzelnen Bundesländern aus. In den meisten Bundesländern gelten die aktuellen Corona-Verordnungen noch bis Mitte Januar. Sie können aber angepasst werden. Das genaue Vorgehen, wann eine neue Verordnung oder Regel gilt, wird in den Kabinetten der Länder selbst beschlossen. 

Umsetzung in Rheinland-Pfalz

Eine Entscheidung, wie und wann genau der Beschluss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden soll, wird der Ministerrat am morgigen Dienstag, den 11. Januar 2022 treffen. Anschließend wird es eine neue Corona-Verordnung geben. Bis die neuen Regeln allerdings in Kraft treten, wird es noch etwas dauern. Bundestag und Bundesrat müssen noch über Teile der Regeln abstimmen, sodass sie frühestens ab dem 14. Januar 2022 gelten.

Fortführung und ggf. Anpassung der 2G-Plus Regelung in der Gastronomie

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte in ihrer Pressekonferenz am vergangen Freitag zum MPK Beschluss ausdrücklich den Entschluss der Bund-Länder-Runde zur bundesweiten Einführung von 2G-Plus in der Gastronomie. In Rheinland-Pfalz gilt diese Regel für Restaurants, Cafés und Kneipen bereits. Sie können nur noch von geimpften oder genesenen Personen besucht werden, die einen aktuellen, negativen Testnachweis haben – Geboosterte benötigen keinen zusätzlichen Test. Doch auch hier im Land könnte es laut Dreyer noch einmal zu Veränderungen kommen.

Insbesondere ist noch offen, ob in Rheinland-Pfalz die Regelung übernommen wird, nach der doppelt geimpfte Menschen oder Genesene, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt, den geboosterten Menschen gleichgestellt werden. Da es in bisherigen Gesprächen mit der rheinland-pfälzischen Gastronomie hier noch keinen eindeutigen Zuspruch für ein solches Modell gegeben habe, will sich Dreyer vor einer Übernahme dieser Regel noch einmal mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz (DEHOGA) darüber austauschen.

Um eine Überprüfung des Impfstatus zu erleichtern, soll spätestens Ende Februar in der Corona-Warnapp angezeigt werden können, wie lange die zweite Impfung oder die Genesung zurückliege.

Anpassung der Quarantäne-Regelungen

Künftig sollen zudem auch in Rheinland-Pfalz diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen werden; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.

Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Fortbestand der bisherigen Regelungen

Die bisherigen Regeln in anderen Bereichen bleiben laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer bestehen. Insbesondere die Maskenpflicht, das Abstandhalten und die Einschränkung von Kontakten. Derzeit dürfen sich vollständig geimpfte Personen bei privaten Treffen im öffentlichen Raum nur zu zehnt treffen, Ungeimpfte nur mit zwei Personen eines anderen Haushaltes. Die Ministerpräsidentin begrüßte zudem ausdrücklich, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie nun in allen Ländern umgesetzt wird. Das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Test sowie für Geboosterte nach einer Auffrischungsimpfung. Zudem bleiben Clubs und Diskotheken in Innenräumen weiterhin geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Zusätzliche Finanzhilfen

Malu Dreyer erklärte zudem, dass Gastronomiebetriebe und der Handel weitere Finanzhilfen erhielten. „Wer zusätzliches Personal für die Einhaltung von 2G oder 2G-Plus einstellt, kann sich diese Kosten anrechnen lassen“, sagte sie. Genauere Informationen folgten, sie gehe aber davon aus, dass das auch rückwirkend gelte.

Nächste MPK am 24. Januar 2022

Das nächste Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 24. Januar 2022 geplant. Dann sollen die Corona-Regeln mit dem neuen Wissen des Expertenrates der Bundesregierung zu Omikron überprüft werden.

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