01/18/2022 02:38

Die BDA hat einige Detailänderungen der Gesetze, die den freiwilligen Wehrdienst und den Bundesfreiwilligendienst betreffen zum Anlass einer Aktualisierung des Praxisleitfadens "Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst" genommen.

So ist beispielsweise das Benachteiligungsverbot nicht mehr in § 6 Abs. 1, sondern (inhaltlich unverändert) in § 5 ArbPlSchG geregelt. § 14 a Abs. 3 ArbPlSchG zur Altersvorsorge wurde um einen Satz 2 ergänzt mit einer Definition von betrieblichen und überbetrieblicher Alters- und Hinterbliebenenversorgungen.

Gemäß dem neu eingefügten § 1 Abs. 6 ArbPlSchG erstattet der Bund dem Arbeitgeber auf Antrag die zusätzlichen Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft auf Grund einer Wehrübung.

Anliegend erhalten Sie den aktualisierten Leitfaden.

Anlage

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BDA-Leitfaden Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst.pdf

525 KB
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