01/25/2022 01:12

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben sich vor dem Hintergrund der aktuellen Lage am 24. Januar 2022 ergänzend zu den bereits beschlossenen Maßnahmen mit dem anliegenden Beschluss über weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt:

  • Entwicklung von Öffnungsperspektiven für den Fall, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, drei Monate nach der zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
  • Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Chefs der Staatskanzleien, die bestehenden Regelungen für Großveranstaltungen zu vereinheitlichen.
  • PCR-Tests sollen zukünftig auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, Beschäftigte in der Pflege, in Praxen sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten konzentriert werden. Der Bundesgesundheitsminister wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime entwickeln und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig wird an einer Ausweitung der PCR-Testkapazitäten gearbeitet.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder begrüßen die Erstreckung der allgemeinen Isolationsregeln auf erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch diese Beschäftigte können danach die Isolation nach sieben Tagen durch zertifizierten Antigen-Schnellest (mit Nachweis) beenden, wenn sie 48 Stunden zuvor symptomfrei waren. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls die Freitestung durch negativen Antigen-Schnelltest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz ("3 von 3") aufweisen, sind von der Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen (das gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene). 
  • Die Länder gehen davon aus, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und RKI zukünftigen Festlegungen des Impf- und Genesenenstatus künftig rechtzeitig angekündigt und begründet werden. 
  • Kontaktverfolgung soll künftig entsprechend Priorisierung erfolgen.
  • Erhebung aller notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das BMG prüft die Möglichkeit eines flächendeckenden Monitorings.
  • Bund und Länder überprüfen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen kontinuierlich die erwarteten Auswirkungen der raschen Ausbreitung der Virus-Variante und werden bei Bedarf umgehend reagieren. 
  • Die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Länder (GMK) wird gebeten, sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrats zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu befassen, darunter einer systematischen Datenerfassung zur Impfung und Therapie bei Covid-19 auf individueller Ebene.
  • Darüber hinaus wird die GMK gebeten, bis Ende Februar einen Bericht zur Umsetzung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdiensts sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) vorzulegen. Kurzfristig sind digitale Anwendungen zum Nachweis des Impf- und Genesenenstatus (Corona-WarnApp und CovPassApp) fortzuentwickeln.
  • Die Bundesregierung wird prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen und des Kurzarbeitergeldes über März 2022 hinaus notwendig sind.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs werden am 16. Februar zu erneuten Beratungen zusammenzukommen. 

Zu begrüßen ist, dass Änderungen der Voraussetzungen des Impf- und Genesenennachweises künftig rechtzeitig angekündigt und begründet werden. Dabei muss den Betrieben ausreichend Zeit zur Umsetzung neuer Regelugen eingeräumt werden. Plötzliche Änderungen der Voraussetzungen für den Impf- und Genesenennachweis belasten Betriebe und gefährden die Planungssicherheit. Die BDA hat sich daher für klare Ankündigungsfristen eingesetzt. Um den erwarteten Personalausfall als Folge der raschen Verbreitung der Omikron-Virusvariante abzufedern, bleibt eine belastbare Grundlage für eine sog. Arbeitsquarantäne und eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes geboten. 

Anlage

Dokumenttitel Typ Größe
240122 MPK-Beschluss.pdf

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