03/10/2022 03:55

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer unsicher, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängig beschäftigt einzustufen ist, kann im Wege des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Klärung dieser Frage beantragt werden.

Zum 1. April 2022 treten vielfältige Änderungen bei diesem Verfahren in Kraft.

Aus diesem Anlass fand eine Info-Veranstaltung als Webkonferenz mit der Leiterin des für das Statusfeststellungsverfahren zuständigen Grundsatzreferats bei der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Wir übersenden Ihnen beigefügt zu Ihrer Information die Präsentation zur Veranstaltung.

Wie in der Audio-/Videokonferenz zum Statusfeststellungsverfahren vom 9. März 2022 besprochen, erhalten Sie beigefügt die in unserer Info-Veranstaltung gezeigten Folien.

Gleichzeitig übersenden wir Ihnen den Link zum Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. Ausführungen zu Inhalt und Umfang des notwendigen Krankenversicherungsschutzes und zur Altersvorsorge finden Sie unter Ziffer 3.3 der Gemeinsamen rechtlichen Anweisung zum derzeitigen Absatz 6 des § 7a SGB IV. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund gelten diese inhaltlich unverändert für den Absatz 5 i. d. F. ab 1. April 2022. Die Ausführungen sind relevant für den beitragsrechtlichen Vertrauensschutz im Rahmen der Gruppenfeststellung.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/gra_sgb004_p_0007a.html#doc1576236bodyText30

Anlagen

Dokumenttitel Typ Größe
Folien DRV Bund.pdf

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