03/17/2022 02:47

Gestern fand die erste Lesung des "Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften" im Bundestag statt.

Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben dabei zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren soll dafür genutzt werden, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Änderungen zur Kurzarbeit (vgl. Newsletter vom 14. März 2022) folgende weitere Regelungen für den Bereich der Kurzarbeit zu treffen:

  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis 30. Juni 2022; diese würde sonst zum 1. April 2022 auslaufen;
  • Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis 30. September 2022;
  • Verordnungsermächtigung zur vollständigen oder teilweisen Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen, befristet bis 30. September 2022; die Verordnungsermächtigung im Rahmen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes sah diese Möglichkeit nicht vor. Diese müsste dann aber erst durch Verordnung umgesetzt werden. Eine entsprechende Verordnung des BMAS liegt bisher nicht vor. Möglicherweise wird man darüber erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wenn absehbar ist, wie sich die Situation in der Ukraine weiterentwickelt.

Sie erhalten beigefügt die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 20/958).

Die 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages sowie die Befassung im Plenum des Bundesrates sollen noch in dieser Woche am morgigen Freitag, 18. März 2022, stattfinden.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie informieren.

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