10/31/2022 09:45

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine als Anlage beigefügte Handreichung erstellt, die Unternehmen bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterstützen soll. Das BAFA ist für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig.

Die gemäß § 20 LkSG veröffentlichte Handreichung soll nach Auffassung des BAFA die Anforderungen des LkSG beschreiben. Dabei wird ausgeführt, dass jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen muss. Dies verkennt jedoch nach Auffassung der Arbeitgeber Bundesvereinigung (BDA), dass gemäß § 8 Abs. 1 S. 6 LkSG Unternehmen sich "stattdessen an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren beteiligen" können.

Bereits in dem umfangreichen BAFA-Fragebogen zur Berichterstattung wurde verkannt, dass es die Unternehmen sind, die gemäß § 10 Abs. 2 LkSG "einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen" haben. Eine Pflicht der Unternehmen zur Ausfüllung eines Fragebogens ist nicht im LkSG enthalten.

 

Dokumenttitel Typ Größe
BAFA-Handreichung_Beschwerdeverfahren.pdf

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