11/18/2022 09:00

Nach ca. zwölfstündiger intensiver Verhandlung konnte in der Nacht in Ludwigsburg für das Tarifgebiet Baden-Württemberg ein Pilotabschluss für die M+E-Tarifrunde 2022 erzielt werden.

Südwestmetall verhandelte unter der Führung ihres Verhandlungsführers Dr. Harald Marquardt. Die IG Metall Baden-Württemberg wurde angeführt von ihrem Bezirksleiter Roman Zitzelsberger. Der Tarifpolitische Vorstand von Gesamtmetall war im Hintergrund anwesend, PfalzMetall vertreten durch den Präsidenten Dr. Christian Kauth und den Hauptgeschäftsführer Karsten Tacke.

Das Ergebnis kam unter der massiven Drohung mit Streikhandlungen zustande. Es wurde ein Gesamtpaket vereinbart, das den Unternehmen durch eine lange Laufzeit Planungssicherheit in unsicheren Zeiten gibt. Mit 24 Monaten läuft der Abschluss bis zum 30. September 2024. Die Inflationsausgleichsprämie, die durch ihre Steuer- und Beitragsfreiheit in voller Höhe bei den Beschäftigten ankommt, wird in Höhe von insgesamt 3.000 € gezahlt. Durch die Möglichkeit, die Fälligkeit der Zahlung sowohl nach vorne zu ziehen als auch nach hinten zu schieben, werden den Unternehmen Spielräume eröffnet, die zum einen Rücksicht auf die Belastungssituation nehmen, zum anderen die Liquidität der Unternehmen im Blick behalten.

Die vereinbarte Tabellenerhöhung von insgesamt 8,5 Prozent in zwei Stufen ist eine große Belastung für die Unternehmen, sie muss jedoch im Lichte der langen Laufzeit und im Zusammenhang mit weiteren Elementen des Abschlusses betrachtet werden. Insbesondere mit der erneut abgeschlossenen und im Volumen erhöhten automatischen Differenzierung konnte ein wesentliches Verhandlungsziel der Arbeitgeberseite erreicht werden. In Verbindung mit der Flexibilität bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist eine weitgehende Anpassung des Abschlusses möglich. Hiermit wird sowohl der derzeit unsicheren Lage als auch der Heterogenität der Branche Rechnung getragen.

Das Verhandlungsergebnis von Südwestmetall und der IG Metall Baden-Württemberg enthält folgende Bestandteile:

1. Laufzeit und Entgelt

Laufzeit:

Die Gesamtlaufzeit des Abkommens beträgt 24 Monate vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.

Inflationsausgleichsprämie:

Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise erhalten die Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG. Die Auszahlung soll in zwei Teilbeträgen erfolgen, 1.500 € können ab Dezember 2022 und weitere 1.500 € ab Dezember 2023 gezahlt werden. Die Zahlungen können jeweils nach hinten geschoben werden.

Die Inflationsausgleichsprämie wird Teilzeitbeschäftigten anteilig zur Wochenarbeitszeit ausgezahlt, jedoch mindestens in Höhe von 400 € pro Auszahlungszeitpunkt, also insgesamt mindestens 800 €. Auszubildende bekommen insgesamt 1.100 €.

Erhöhungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen:

Für die Monate Oktober 2022 bis Mai 2023 gelten die bisherigen Tabellen weiter. Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in einer ersten Stufe um 5,2 Prozent. Ab 1. Mai 2024 folgt eine weitere Erhöhung um 3,3 Prozent.

Die im Tarifabschluss 2021 vereinbarte Erhöhung des T-Geldes ab Februar 2023 von 18,4 auf 27,6 Prozent entfällt.

Kostenbelastung:

Nach der bundeseinheitlich abgestimmten Belastungsrechnung von Gesamtmetall beläuft sich die Kostenbelastung für das Kalenderjahr 2022 auf 3,04 Prozent, für 2023 auf 3,49 Prozent und für 2024 auf 2,07 Prozent sowie für die Gesamtlaufzeit auf 4,87 Prozent. Im Falle der Veränderung der Auszahlungszeitpunkte sowie bei Nutzung der Differenzierungselemente ändert sich die Belastung entsprechend.

2. Differenzierung

Die in der Tarifrunde 2021 erstmals eingeführte automatische Differenzierung konnte für diesen Abschluss für die Jahre 2023 und 2024 erneut vereinbart werden. Zudem konnte das Volumen um 50 Prozent erhöht werden, da das T-ZUG (B) auf 18,4 Prozent erhöht wurde.

3. Energienotfallklausel

Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem auf einen Prozess verständigt, wie schnell und flexibel auf eine Energienotlage während der Laufzeit des Tarifvertrages reagiert werden kann.

4. Verfahren

Die Erklärungsfrist zum Verhandlungsergebnis in Baden-Württemberg läuft bis zum 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr.

Der Tarifpolitische Vorstand von Gesamtmetall trägt das zwischen Südwestmetall und der IG Metall Baden-Württemberg erzielte Ergebnis mit. Der Tarifpolitische Vorstand von Gesamtmetall war unter unserer Beteiligung ebenso wie der Vorstand von Südwestmetall im Hintergrund anwesend - beide Gremien haben intensiv über das Ergebnis beraten.

Gesamtmetall und der Vorstand der IG Metall haben die bundesweite Übernahme des Verhandlungsergebnisses in den übrigen Tarifgebieten unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten empfohlen.

Eine Übernahmeverhandlung für unseren Bereich M+E Mitte ist für den kommenden Dienstag, 22. November 2022 geplant.

Über den weiteren Verlauf der Tarifrunde 2022 werden wir Sie in gewohnter Weise informieren.

 

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Pressemitteilung_Gesamtmetall_18-11-2022.pdf

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