23.06.2020
Regelung der BA zur teilweisen Rückkehr aus der Kurzarbeit bei Filialisten und zum Wechsel vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilungen
Uns wurde vereinzelt über die praxisferne Handhabe der Bundesagentur (BA) berichtet, Betrieben, die zunächst für den Gesamtbetrieb Kurzarbeit angemeldet haben und nun den Antrag auf eine Abteilung umstellen wollen, den Anspruch insgesamt zu versagen. Unsere Spitzenverbände teilen nun mit, dass die BA eingelenkt hat. Die Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsletter.
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