30.04.2021 10:08
Coronavirus-Impfverordnung - Einbeziehung von Betriebsärzten in die Landesimpfstrategie
Grundsätzliche Anpassungen bezüglich der geplanten stärkeren Einbindung der Betriebsärzte, der überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienste sowie der privatärztlichen Praxen in die Impfkampagne werden zeitnah mit einer weiteren Fortentwicklung der CoronaImpfV umgesetzt werden. Derzeit werden auf Bundes- und Landesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Betriebsärzte ab dem 1. Juni 2021 in den Impfprozess gegen das Coronavirus einzubeziehen.
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