12.01.2021
Coronavirus: Ergänzende Hinweise zum Verzehr von Lebensmitteln in Kantinen und Mensen
Wie bereits berichtet ist am gestrigen Montag, 11. Januar 2021 in Rheinland-Pfalz die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15.CoBeLVO) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Betriebskantinen geschlossen werden, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Unverändert zur 14. CoBeLVO gilt, dass Kantinen und Mensen, die ausschließlich die Versorgung der betreffenden Einrichtung vornehmen - unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen - grundsätzlich geöffnet sind. Neu ist hingegen, dass die Speisen grundsätzlich lediglich ausgegeben werden dürfen - ein Verzehr vor Ort ist hingegen nur ausnahmsweise erlaubt. Unser Newsletter gibt aufgrund vielfältiger Nachfragen hierzu ergänzende Hinweise.
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