20.03.2019 10:00
Rechtsprechungsänderung – Verfall von Urlaubsansprüchen
Bisher hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung vertreten, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch grundsätzlich in eigener Initiative geltend machen muss. Lediglich in Ausnahmefällen hatte der Arbeitgeber bei Verfall des Urlaubs Schadensersatz zu leisten und zwar nur dann, wenn er mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug geraten war.
Mehr
lock