29.09.2022 12:00
Amtsgericht Norderstedt zur Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Das Amtsgericht Norderstedt hat am 15. September 2022 entschieden, dass die Energiepreispauschale nicht der Lohnpfändung unterfällt, jedoch nach anderen Vorschriften, die nicht auf den Arbeitslohn abstellen, pfändbar ist. Nähere Details dazu in unserem Newsletter.
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