Frankreich: Region Grand Est wird Risikogebiet

16.10.2020

Frankreich: Region Grand Est wird Risikogebiet

Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab Samstag auch die französische Region Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie anliegend.

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Tarifinfo Nr. 01 / ME Tarifrunde 2021

16.10.2020

Tarifinfo Nr. 01 / ME Tarifrunde 2021

Am 15. Oktober 2020 haben die regionalen Tarifkommissionen der IG Metall Bezirk Mitte für die Verhandlungsgemeinschaft Mitte (Hessen, Rheinland-Rheinhessen, Pfalz und Saarland) mit den bundesweit zeitgleich tagenden regionalen Tarifkommissionen aller Tarifbezirke die Debatte über die Forderungsempfehlung die Tarifrunde 2021 eröffnet. Weitere Informationen dazu finden Sie anliegend.

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Möglichkeit zur telefonischen Anamnese bei Arbeitsunfähigkeit erneut eingeführt (befristet bis zum 31. Dezember 2020)

Möglichkeit zur telefonischen Anamnese bei Arbeitsunfähigkeit erneut eingeführt (befristet bis zum 31. Dezember 2020)

Mitte Mai hatten wir Sie zuletzt darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden hatte, die Möglichkeit zur telefonischen Anamnese im Vorfeld der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zum 31. Mai 2020 auslaufen zu lassen. Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Beschluss gefasst, die Ausnahmeregelung erneut einzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie anliegend.

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Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG bei Teilschließung von Schulen und Kitas

15.10.2020

Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG bei Teilschließung von Schulen und Kitas

Angesichts steigender Infektionszahlen stellt sich trotz nach den Sommerferien wieder aufgenommenem Regelbetrieb in Schulen und Kitas bei Quarantäne-Anordnungen für einzelne Schulklassen oder Kitagruppen für Beschäftigte teilweise wieder das Betreuungsproblem und die Frage nach Entschädigungsansprüchen gem. § 56 Abs. 1a IfSG. Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vor.

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Aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz für Reisende

15.10.2020

Aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz für Reisende

Für die Einreise aus innerdeutschen Gebieten gelten in Rheinland-Pfalz seit dem 13. Oktober 2020 keine Beschränkungen mehr. Das Beherbergungsverbot, das die Quarantäneregeln ersetzt hat, wird zunächst nicht angewendet. Die Quarantäne-Anordnung für inländisch Reisende ist gestrichen. Für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten die Quarantäneregeln sowie die Ausnahmen davon weiterhin.

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Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz am 14.10.2020 / weitere Umsetzung / Muster-Quarantäneverordnung Stand 14.10.2020

15.10.2020

Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz am 14.10.2020 / weitere Umsetzung / Muster-Quarantäneverordnung Stand 14.10.2020

In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020 hat man sich auf Verschärfungen der Corona-Regelungen geeinigt. Nachstehend finden Sie die wesentlichen Inhalte des Beschlusses und Informationen zur weiteren Umsetzung.

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Pfälzische M+E-Unternehmen weiterhin von Corona-Krise betroffen

13.10.2020

Pfälzische M+E-Unternehmen weiterhin von Corona-Krise betroffen

Die pfälzischen M+E Unternehmen sind weiterhin von der Corona-Krise betroffen. Das zeigte die 4. Blitzumfrage unter den PfalzMetall-Mitgliedsunternehmen. Weitere Informationen erhalten Sie anliegend.

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Elektroindustrie: Erholung lässt auf sich warten

08.10.2020

Elektroindustrie: Erholung lässt auf sich warten

Auftragseingänge im August wieder schwächer

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Maschinen- und Anlagenbau: Aufschwung noch lange nicht in trockenen Tüchern

28.09.2020

Maschinen- und Anlagenbau: Aufschwung noch lange nicht in trockenen Tüchern

Hoffnung auf schnelle wirtschaftliche Erholung schwindet.

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G-BA schafft Möglichkeit für regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregelungen

24.09.2020

G-BA schafft Möglichkeit für regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September 2020 in einem Grundlagenbeschluss festgelegt, welche Ausnahmeregelungen in Kraft gesetzt werden können, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt - unter anderem zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.

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