Möglichkeit zur telefonischen Anamnese bei Arbeitsunfähigkeit erneut eingeführt (befristet bis zum 31. Dezember 2020)
Mitte Mai hatten wir Sie zuletzt darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden hatte, die Möglichkeit zur telefonischen Anamnese im Vorfeld der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zum 31. Mai 2020 auslaufen zu lassen. Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Beschluss gefasst, die Ausnahmeregelung erneut einzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie anliegend.
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