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Tarifrunde 2021

 M+E MITTE und IG Metall Mitte haben am 31. März 2021 in Mainz ein Tarifergebnis erzielt. Die darin enthaltenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Annahme durch die Tarifvertragsparteien innerhalb der noch bis zum 30. April 2021 laufenden Erklärungsfrist.

Das Verhandlungsergebnis enthält:

  • die Wiederinkraftsetzung des Entgelttarifvertrages vom 9. Februar 2018 mit einer Mindestlaufzeit bis zum 30. September 2022; damit gilt weiterhin die Entgelttabelle, gültig ab 1. April 2018,

  • den Tarifvertrag „Corona-Beihilfe“, der eine finanzielle Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise vorsieht,

  • den Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG), der eine neue tarifliche Sonderzahlung „Transformationsgeld“ (T-Geld) ab dem Kalenderjahr 2022 regelt,

  • die Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG), die ein besonderes Verfahren für die Differenzierung des T-ZUG (B) im Kalenderjahr 2021 für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorsieht,

  • den Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch), der eine weitere betriebliche Option zur kollektiven Arbeitszeitabsenkung bei transformationsbedingten vorübergehenden Beschäftigungsproblemen ermöglicht sowie die Wiederinkraftsetzung der gekündigten §§ 1, 3 und 4 TV Besch bewirkt,

  • die Tarifvereinbarung Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit (TV ZW), der einen Rahmen für betriebliche Gesprächsprozesse zur Transformation gibt,

  • die Prüfung der Einrichtung einer „Agentur Transformation“ im Rahmen dieser Gesprächsprozesse

  • die Gemeinsame Erklärung zur Bedeutung des Fachkräftenachwuchses,

  • den Neuabschluss des Tarifvertrages Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo) zur Begrenzung der Rückstellungen im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Altersteilzeit,

  • eine Absichtserklärung zur Überarbeitung von Tarifverträgen im Interesse einer besseren Lesbarkeit sowie

  • eine Maßregelungsklausel.


 

KARSTEN TACKE

Hauptgeschäftsführer

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Syndikusrechtsanwalt

Jochen Rinck
Arbeits- und Sozialrecht

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