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Entgeltrahmenabkommen

06321 852-265

06321 852-248

BBA

Michael Röther
Betriebsorganisation | Digitale Transformation

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Ansprechpartner

Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) bietet einen einheitlichen Entgeltaufbau für die Beschäftigten. Die Elemente des Entgeltaufbaus im Entgeltrahmenabkommen sind:

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  • Grundentgelt, das sich aus den Anforderungen für die Ausführung der Arbeitsaufgabe ergibt,

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  • Leistungsentgelt, das die persönliche Leistung im Rahmen der Arbeitsaufgabe widerspiegelt (als prozentualer Aufschlag zum Grundentgelt)

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  • ggf. eine Belastungszulage.

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Diese Entgeltbestandteile sind vom ERA direkt beeinflusst. Sie ergeben das persönliche Bruttoentgelt zusammen mit den nicht vom ERA beeinflussten Entgeltbestandteilen, etwa Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, ein vom Betriebsergebnis abhängiges Entgelt oder sonstige außertarifliche Zulagen.

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Im ERA sind für unser Tarifgebiet insgesamt 11 Entgeltgruppen beschrieben. In welche Entgeltgruppe die Beschäftigten der Unternehmen eingestuft werden, entscheidet sich durch eine Bewertung der Arbeitsaufgabe.

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Wir unterstützen sowohl bei der Anwendung des ERA, entwickeln aber auch für nicht tarifgebundene Firmen ein individuelles  betriebliches Eingruppierungssystem und/oder Leistungsentgeltsystem.

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Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gerne!

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