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Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025

Autorenbild: Jochen Rinck
Jochen Rinck
vor 20 Stunden
2 Min. Lesezeit

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) des Statistischen Bundesamts wurde aktualisiert. Die WZ 2025 hat die bisherige WZ 2008 abgelöst. Im Zuge der Umstellung hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die bei ihr gespeicherten Angaben zum Wirtschaftszweig für rund 3 Millionen Beschäftigungsbetriebe automatisiert auf die WZ 2025 umgestellt.


Da die neue Klassifikation teilweise differenzierter ist und bei der Umstellung mehrere Wirtschaftszweige in Betracht kommen können, hat die BA in diesen Fällen auf Basis eines Wahrscheinlichkeitsmodells eine Schwerpunktklasse zugeordnet. Davon sind aktuell rund 1,15 Millionen Beschäftigungsbetriebe betroffen.


Die BA wird zunächst versuchen, die Wirtschaftszweig-Angaben möglichst vieler Beschäftigungsbetriebe ohne Beteiligung der Arbeitgeber bzw. im Rahmen der regulären Stammdatenpflege zu prüfen und zu korrigieren: 

 

  • Abruf und Prüfung des Wirtschaftszweigs ab 1. Januar 2027

     

    Mit Einführung des Dialogverfahrens zur Betriebsdatenpflege im Januar 2027 können Arbeitgeber, den bei der BA für ihren Beschäftigungsbetrieb gespeicherten Wirtschaftszweig elektronisch über ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen, prüfen und bei Bedarf aktualisieren. Durch eine Aktualisierung wird eine Korrekturmeldung an die BA ausgelöst.


    Zur Unterstützung stellt die BA einen KI-gestützten „WZ-Suchassistenten“ zur Verfügung. Nach Eingabe einer kurzen Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit werden fünf passende Wirtschaftszweige vorgeschlagen, aus denen der zutreffende Wirtschaftszweig ausgewählt werden kann.


    Die BA bittet alle Arbeitgeber, den Abruf zeitnah zu nutzen und den gespeicherten Wirtschaftszweig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Eine Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der gespeicherte Wirtschaftszweig bereits zutreffend ist. 

 

  • Prüfaufforderung durch die BA ab 1. April 2027


    Arbeitgeber bzw. deren Dienstleister, deren Wirtschaftszweig bis zum 1. April 2027 noch nicht anderweitig überprüft wurde, sollen von der BA per elektronischem Datensatz zur Prüfung aufgefordert werden.


    Die Prüfaufforderung wird über das Dialogverfahren im Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt. Arbeitgeber werden gebeten, den gespeicherten Wirtschaftszweig elektronisch zu bestätigen oder zu korrigieren. Auch hierfür kann der WZ-Suchassistent genutzt werden.

 

Weitere Einzelheiten können der beigefügten Information des Betriebsnummern-Service der BA entnommen werden (Anlage) und werden auch in der Fachzeitschrift der Deutschen Rentenversicherung „summa summarum“ veröffentlicht.



 

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