11/23/2021 02:16

Mit Newslettern vom 22. November 2021 haben wir Ihnen bereits erste Hinweise zur beabsichtigten Einführung von „3G am Arbeitsplatz“ gegeben. Heute ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Das Gesetz tritt daher morgen, am 24. November 2021, in Kraft. Die Neuregelungen gelten zunächst befristet bis 19. März 2022.

Als Anhang erhalten Sie das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Gesetz enthält insbesondere unter § 28b Infektionsschutzgesetz die Neuerungen von 3G am Arbeitsplatz sowie die Wiedereinführung der Verpflichtung von Beschäftigten, ein arbeitgeberseitiges Angebot, die Tätigkeit von zu Hause aus durchzuführen, anzunehmen.

Sobald uns von Spitzenverbandsseite weitere Erläuterungen zugehen sollten, werden wir diese unmittelbar weiterleiten.

Anlage

Dokumenttitel Typ Größe
BGBl-Gesetz-Änderung-IfSG.pdf

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