PfalzMetall bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten. Dazu gehören neben Individualarbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht das Sozialrecht sowie insbesondere das Tarifvertragsrecht. Welche konkreten Service- und Dienstleistungen PfalzMetall seinen Mitgliedsunternehmen anbietet, sehen Sie untenstehend.


Individualarbeitsrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in Deutschland durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen geregelt. Zugleich sind die Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen mit unmittelbarem Einfluss auf das einzelne Arbeitsverhältnis so umfassend und detailliert ausgestaltet wie in kaum einem anderen Land der Welt. Beobachtung, Analyse und kompetente Begleitung der Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet gehören deshalb zu unseren Hauptaufgaben.  

PfalzMetall:

  • berät seine Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich der Prozessvertretung bis zum Bundesarbeitsgericht
  • bietet mit Arbeitskreisen, Ausschüssen und Seminaren einen unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch.
  • befasst sich mit arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen und analysiert die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Betriebe.
  • informiert und unterstützt mit Rundschreiben, Checklisten, Rechtsprechungsübersichten und Musterformularen aktuell und kompetent
  • benennt die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen der Arbeitgeberseite für die Arbeitsgerichtsbarkeit. 

Betriebsverfassungsrecht
Die durch das Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelte Mitbestimmung ist von erheblicher Bedeutung für die betrieblichen Abläufe. Neben Anhörungs-, Mitwirkungs- und ähnlichen Beteiligungsrechten kommt insbesondere der im Rahmen des § 87 BetrVG geregelten sogenannten notwendigen Mitbestimmung des Betriebsrates erhebliche Bedeutung zu.

PfalzMetall:

  • berät die Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und trägt so zur Lösung, im Vorfeld häufig innerbetrieblich aufgebauter, Konfliktfelder bei.
  • unterstützt die Unternehmen bei betrieblichen Verhandlungen und im Nichteinigungsfall bei der Organisation und Durchführung von Einigungsstellen.
  • trägt in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zur Klärung von Rechtsfragen unter maßgeblichem Eintreten für Arbeitgeberstandpunkte bei.
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