12/01/2021 09:32

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sei wichtig, dass bundesweit möglichst bundeseinheitliche Regeln gelten, daher habe die Landesregierung gestern beschlossen, die Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen und gemeinsam mit dem Bund-Länder-Krisenstab die Impfkampagne massiv auszubauen.

Für Rheinland-Pfalz hieße das, die Zahl der Impfungen steige steil an: 212.500 Impfungen allein in der vergangenen Woche. Dies soll in der kommenden Woche noch einmal verdoppelt werden. Das Portal für die Registrierungen für Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre) werde zudem ab heute geöffnet.

Die Ministerpräsidentin kündigt zudem an, dass Kontakte weiter begrenzen werden müssten und der Zugang für Ungeimpfte weiter reduzieren werden müsse.

Ab Samstag, 4. Dezember 2021, werde in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und soll dann in Innenbereichen überall dort gelten, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich - aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik.

In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gelte weiterhin die „2G“-Regel. Diese werde fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

Zudem sollen Kontakte im öffentlichen Raum für nicht-geimpfte Menschen beschränkt werden. Der Aufenthalt werde nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands zulässig sein, wobei Minderjährige bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.

Folgende weitere Regelungen gelten ab Samstag:

  • Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt.
  • Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige teilnehmen. Für sie gilt die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflichtgilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
  • Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
  • Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten.
  • Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht.
  • Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen.
  • In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.

Die Frage, wie zukünftig mit Großveranstaltungen umgegangen werden soll, wird in der aktuellen Verordnung noch nicht geregelt. Hier hofft die Landesregierung auf eine bundeseinheitliche Regelungen bzw. Verständigung am morgigen Donnerstag, die dann erst anschließend im Land umgesetzt werde.

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