01/13/2022 09:31

Bekanntermaßen werden die Mindestnettotabelle und die Berechnungsformeln tariflich nicht mehr fortgeschrieben. Die nachfolgenden Hinweise finden keine Anwendung, wenn Sie - was der aktuelle Regelfall sein dürfte - den TV FlexÜ 2015 in seiner aktuellen Fassung anwenden!

Für die Betriebe, die die Nettoaufstockung weiterhin anwenden, werden die Mindestnettotabellen und Berechnungsformeln aber entsprechend der bisherigen Berechnungsweise auch für 2022 als Serviceleistung der Verbände zur Verfügung gestellt.

Damit lauten die Berechnungsformeln entsprechend des § 4 TV Mindestnetto ab dem 1. Januar 2022 wie folgt:

-    Steuerklasse I/IV (x – 10,20 % - Punkte) * 1,76

-    Steuerklasse II    (x  –  9,87 % - Punkte) * 1,74

-    Steuerklasse III   (x  –  8,89 % - Punkte) * 1,56

-    Steuerklasse V    (x  – 13,83 % - Punkte) * 2,40

-    Steuerklasse VI   (x – 9,99 % - Punkte) * 1,84

Auf laufende Altersteilzeitverhältnisse sind die neuen Berechnungsformeln nicht anwendbar, d. h., es findet keine Neuberechnung statt.

VOILA_REP_ID=C125821F:0023C47D