01/31/2022 11:00
Am 12. Dezember 2021 ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in § 20a IfSG eingeführt worden. Ab Mitte März 2022 gilt danach eine Impfpflicht für Personal in bestimmten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, wie z. B. Pflegeheimen und Kliniken. Dies hat teilweise auch Auswirkungen auf unsere Mitgliedsunternehmen
Mit dem anliegenden Fragen-Antworten-Katalog hat die BDA die sich im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellenden wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Anlage