03/21/2022 12:00

Hiermit möchten wir auf die aktualisierten FAQs der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld hinweisen. Die FAQs finden Sie unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Neu dazugekommen sind folgende Frage und Antwort zum Kurzarbeitergeldanspruch bei erhöhten Energiepreisen:

Frage:

Kann Kurzarbeitergeld aufgrund erhöhter Energiepreise und einer deswegen beabsichtigten Reduktion der Produktion gewährt werden?

Antwort:

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld allein wegen aktuell deutlich gestiegenen Energiekosten ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf allgemeinen wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Der Begriff der wirtschaftlichen Ursache schließt alle Arbeitsausfälle ein, die sich aus konjunkturell bedingten Auftrags-/Nachfragerückgängen, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft oder Störungen in der (internationalen) Arbeitsteilung und damit aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben. Allein hohe Energiepreise werden wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten hiervon nicht erfasst. Auch sind Preissteigerungen nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts anzusehen, das die Ausführung der Arbeit in einem Betrieb, wie z. B. in Folge eines Brandes, vorübergehend teilweise oder ganz unmöglich machen."

Auf Nachfrage der BDA, wie diese Antwort mit der Weisungslage der BA-Zentrale zu vereinbaren ist, nach der Arbeitgebern nicht abverlangt werden dürfe, was die betrieblichen Strukturen wirtschaftlich nicht zulassen, hat die BA-Zentrale in Nürnberg fernmündlich folgende Auskunft erteilt:

Energiepreiserhöhungen reichen für sich genommen nicht aus, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu rechtfertigen. Die BA-Zentrale stellte allerdings klar, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen kann, wenn das Unternehmen glaubhaft darlegt, dass es wegen der stark gestiegenen Energiekosten nur noch in der Lage ist, mit Verlust zu produzieren. Letztendlich kann dies nur im Einzelfall beurteilt werden.

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