03/21/2022 12:20

Der Bundestag hat am 18. März 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften entsprechend der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Gesundheit in 2. und 3. Lesung beschlossen. Noch am Nachmittag desselben Tages hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages gebilligt.

Damit wurden folgende Regelungen aus dem Bereich der Kurzarbeit beschlossen (vgl. dazu unseren Newsletter vom 17. März 2022):

  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis 30. Juni 2022;
  • Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis 30. September 2022;
  • Verordnungsermächtigung zur vollständigen oder teilweisen Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen, befristet bis 30. September 2022.

Das Gesetz wurde noch am 18. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten, sodass die entsprechenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld ab 1. April 2022 gelten.

Die BDA wird ihre FAQ-Kurzarbeit unter Berücksichtigung dieser und der mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz beschlossenen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Regelungen in Kürze aktualisieren.

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