03/23/2022 03:45

Die Verordnungen zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) und zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) sind am 18. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 20. März 2022 in Kraft getreten.

Mit der Regelung in der SchwbVWO wird die bis zum 19. März 2022 befristete Möglichkeit entfristet, Wahlversammlungen im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen und die Stimme anschließend per Briefwahl abzugeben. Mit der Regelung in der WMVO wird die ebenso befristete Möglichkeit entfristet, die Wahl der Werkstatträte in den Werkstätten für behinderte Menschen auch als Briefwahl durchzuführen.

Die Verordnungen sind unter folgendem Link abrufbar: Bundesgesetzblatt vom 18. März 2022.

VOILA_REP_ID=C125821F:0023C47D