05/11/2022 03:48

Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zu verschiedenen Anlässen wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Dennoch soll die Arbeitsschutzregel ab 11. Mai 2022 im  Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet werden, um - sofern es das Infektionsgeschehen zukünftig erforderlich machen sollte - auf eine überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können.

Über den aktuellen Entwurf zu "Basisschutzmaßnahmen" im betrieblichen Infektionsschutz hatten wir mit Newsletter vom 25.04.2022 informiert - es kommt damit in erster Linie auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens an.

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