05/08/2026 02:32

Der Bundesrat hat dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt.

Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ sollte die Steuer- und Abgabenfreiheit von Entlastungsprämien nach dem Vorbild der sog. Inflationsausgleichsprämien in § 3 Nummer 11d Einkommensteuergesetz mit einem im Gesetzgebungsverfahren noch verlängerten Begünstigungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 umsetzen.

Die Arbeitgeberseite hatte bereits in ersten Stellungnahmen die von Unternehmen in allgemein schwieriger wirtschaftlicher Lage zu finanzierende Entlastungsprämie grundsätzlich abgelehnt. Auch wenn der Bundesrat die Entlastungsprämie jetzt vorerst gestoppt hat, ist kritisch zu bewerten, dass der Finanzausschuss der Länderkammer in seiner Empfehlung der Zustimmung zur Entlastungsprämie auch die Anhebung der Gewerbesteuer faktisch als Kompensation fordert. Das bedeutet, dass die Kosten der Entlastungsprämie durch eine Unternehmenssteuererhöhung finanziert würden, was die Unternehmen doppelt treffen würde.

Durch die fehlende Zustimmung des Bundesrats kann die geplante Steuerbegünstigung von Entlastungsprämien vorerst nicht in Kraft treten. In diesem Fall kann nun die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen möglichen Kompromiss zu finden.

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