01.09.2021 12:03
Fragerecht nach dem Impfstatus im Rahmen des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG - Situation in Rheinland-Pfalz
Die BDA hatte gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium einzelne Probleme mit der Umsetzung des in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG vorgesehenen Anspruchsausschlusses in der Praxis geschildert sowie konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Das BMG hat nun bestätigt, dass das Datenschutzrecht dem Arbeitgeber ermögliche, im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus von den betroffenen Arbeitnehmern einzuholen.
Nähere Details sowie die derzeitige Situation für die Entschädigungszahlungen in Rheinland-Pfalz entnehmen Sie bitte unserem Newsletter.
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