26.07.2021
Corona: Das ArbG Bonn zum Zusammentreffen von Urlaub und Quarantäne
Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die sich während ihrer Urlaubszeit mit dem Coronavirus infiziert und sich daraufhin in Quarantäne begeben muss, ohne zugleich arbeitsunfähig erkrankt zu sein, keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen hat. Alle weiteren Details dazu finden Sie anliegend in unserem Newsletter.
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