20.07.2021
Möglichkeiten für Kug-Bezug angesichts der Hochwasserereignisse – Mittelbare Betroffenheit aufgrund Überflutung eines Zulieferbetriebes
Betriebe, die von Hochwasser – auch mittelbar - betroffen sind, können Kurzarbeit anzeigen. Hochwasser gilt hier als 'unabwendbares Ereignis'. Für Kurzarbeit, die aufgrund des Hochwassers beantragt wird, gelten die aktuellen Sonderregelungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffen worden sind. Weitere Informationen erhalten Sie anliegend in unserem Newsletter.
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