07.04.2020
Informationen der EU-Kommission zum Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger
Die Generaldirektion Beschäftigung der EU-Kommission hat klargestellt, dass Grenzgänger, die aufgrund der COVID-19-Krise ihre Arbeit vorübergehend im Homeoffice im Wohnsitzland verrichten müssen, weiterhin im üblichen Beschäftigungsland sozialversichert bleiben und diese Ausnahmesituation zu keiner Änderung des bereits geltenden Sozialversicherungsrechts führt.
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