25.06.2021 14:27
Informationsblatt "Beschäftigung britischer Staatsangehöriger ab dem 1. Januar 2021"
Nach dem Austrittsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich gelten für in Deutschland arbeitende britische Staatsbürger Bestandschutzregelungen. Sie müssen jedoch ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bis zum 30. Juni 2021 anzeigen, um das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können. Details zum neuen Informationsblatt in unserem Newsletter.
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