04.01.2022 10:24
Unterschiedliche Anwendung des § 56 I S. 4 IfSG in den Bundesländern: Aktualisierung für RLP
Rheinland-Pfalz konkretisiert seinen Umgang mit § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG. Ungeimpfte Personen haben nun weiterhin einen Entschädigungsanspruch, wenn diese infiziert sind und daher in Quarantäne müssen. Einzelheiten und eine Übersicht des Umgangs anderer Bundesländer mit der Ausschlussvorschrift finden Sie in unserem Newsletter.
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