19.03.2021
Kurzarbeitergeld: Verlängerungen der Zugangserleichterungen bis 30. Juni 2021 geplant
Um Entlassungen von Beschäftigten oder Insolvenzen vorzubeugen und die bereits durch die COVID-19-Pandemie finanziell geschwächten Betriebe zu unterstützen ist geplant, die Zugangserleichterungen für Fälle zu verlängern, in denen Kurzarbeit (anstatt wie bislang bis zum 31. März 2021) bis spätestens zum 30. Juni 2021 neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut eingeführt wird. Nähere Details dazu in unserem Newsletter.
Mehr
lock