27.10.2021
Beschluss der Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 19. Oktober einen Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch deren Arbeitgeber gefasst und jedenfalls festgestellt, dass im Rahmen von Ansprüchen nach § 56 Abs. 1 IfSG eine Verarbeitung des Impfstatus durch den Arbeitgeber möglich ist. Weitere Details finden Sie anliegend in unserem Newsletter.
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